In Ordnung · Nr. 2 · Oktober 2026

Noch dieses Jahr anschaffen? Was dabei wirklich zählt

Fangen wir vorne an: was Abschreibung bedeutet

Wenn du für den Betrieb etwas kaufst, das dir mehrere Jahre lang dient, eine Kamera, eine Maschine, einen Transporter, wird der Preis nicht im Kaufjahr in einem Stück abgesetzt. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Das Gerät ist nach einem Jahr ja nicht aufgebraucht, es arbeitet weiter für dich. Also verteilt sich auch der Aufwand über die Zeit, in der du etwas davon hast. Wie lang diese Zeit angesetzt wird, steht in amtlichen Tabellen, die für jede Art von Wirtschaftsgut eine Nutzungsdauer vorsehen. Bei einer Kamera sind es sieben Jahre.

Der Normalfall: jedes Jahr derselbe Betrag

Bisher lief es in den meisten Fällen auf einem einzigen Weg hinaus. Du nimmst den Preis, teilst ihn durch die Jahre, und ziehst jedes Jahr denselben Betrag ab. Die Kamera für 3.000 € ergibt bei sieben Jahren 429 € im Jahr, sieben Mal hintereinander. Das ist leicht zu rechnen und übersichtlich. Es hat nur einen Haken, und der trifft ausgerechnet im unpassendsten Moment: In dem Jahr, in dem du das Geld tatsächlich ausgegeben hast, setzt du davon nur einen kleinen Teil ab.

Die Alternative: degressiv, mit dem Schwerpunkt vorne

Seit Juli 2025 kannst du wieder wählen. Statt jedes Jahr denselben Betrag ziehst du jedes Jahr denselben Prozentsatz ab, bis zu 30 %, berechnet allerdings auf den Restwert und nicht auf den ursprünglichen Kaufpreis. Im ersten Jahr setzt du dadurch viel ab, danach immer etwas weniger.

Bei derselben Kamera sieht man den Unterschied sofort:

Jahrlineardegressiv
1429 €900 €
2429 €630 €
3429 €441 €

In den ersten drei Jahren kommst du so auf 1.971 € statt auf 1.286 €.

Eine Sache sollte man dabei richtig einordnen, weil sie oft missverstanden wird: Du setzt insgesamt nicht mehr ab. Am Ende der Nutzungsdauer sind es bei beiden Methoden dieselben 3.000 €. Was sich ändert, ist der Zeitpunkt. Der Vorteil liegt in der Liquidität, nicht in der Steuerlast: Was du jetzt nicht zahlst, zahlst du später, und bis dahin bleibt das Geld im Betrieb. Wer gerade eine größere Anschaffung gestemmt hat, weiß das zu schätzen.

Und falls die lineare Methode irgendwann mehr bringt, was gegen Ende passiert, wenn sich die 30 % auf einen bereits niedrigen Restwert beziehen, darfst du jederzeit wechseln. Umgekehrt geht es nicht.

Die Bedingung: wann die Sache geliefert wird

Hier lohnt sich ein genauer Blick, weil an dieser Stelle die meisten Missverständnisse entstehen. Es zählt weder der Zeitpunkt der Bestellung noch das Rechnungsdatum, sondern wann die Sache tatsächlich bei dir ankommt. Wer im Dezember 2027 eine Maschine bestellt, die im Februar 2028 geliefert wird, fällt heraus, auch wenn alles rechtzeitig unterschrieben war.

Ein zweiter Punkt, der im Netz häufig falsch steht: Die Sache muss nicht neu sein. Eine gebrauchte Maschine, ein Transporter aus zweiter Hand, die übernommene Ladeneinrichtung des Vormieters, all das geht und wird über die verbleibenden Jahre abgeschrieben.

Warum das gerade jetzt eine Rolle spielt

Wir sind im letzten Quartal, und das ist die Zeit, in der viele auf das laufende Jahr schauen und überlegen, ob sie vor dem 31. Dezember noch etwas anschaffen, um den Gewinn zu drücken. Der Gedanke ist im Grundsatz richtig. Er wirkt nur deutlich schwächer als gedacht, und das liegt daran, dass im ersten Jahr monatsgenau gerechnet wird.

So sieht es bei derselben Kamera aus, je nachdem wann sie ankommt:

geliefert imzählt für 2026
Oktober225 €
November150 €
Dezember75 €

Bei einer Lieferung im Dezember bleibt von den 900 € also ein Zwölftel übrig. Das heißt nicht, dass der Kauf falsch wäre, denn der Rest geht in den Folgejahren ab und nichts davon verfällt. Wenn es aber darum ging, den Gewinn dieses Jahres zu bewegen, ist der Dezember spät dran: Jeder Monat früher ist ein Zwölftel mehr.

Und wenn die Anschaffung ohnehin erst Anfang 2027 ansteht, ist das völlig in Ordnung, dort stehen dir die vollen 900 € zur Verfügung. Denk nur daran, dass 2027 das letzte Jahr ist, in dem es diese Möglichkeit überhaupt gibt.

Elektrofahrzeuge sind ein Fall für sich

Für reine Elektrofahrzeuge gibt es eine eigene Regel, und sie ist deutlich großzügiger: 75 % im Jahr der Anschaffung. Vor allem aber, und das ist der entscheidende Unterschied, wird hier nicht monatsgenau gekürzt. Die 75 % stehen dir auch dann in voller Höhe zu, wenn das Fahrzeug erst am 20. Dezember vor der Tür steht.

Zur Veranschaulichung: Ein Transporter für 50.000 €, geliefert kurz vor Weihnachten, bringt als Elektrofahrzeug 37.500 € und als Diesel 1.250 €. Auch hier ist gebraucht ausdrücklich erlaubt.

Allgemeine Information nach dem Stand von Oktober 2026 – keine Beratung im Einzelfall.
Quellen: § 7 Abs. 1, 2, 2a und 3 EStG, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (2025).

Fragen dazu?

Ich unterstütze Selbstständige und Unternehmen in Berlin bei vorbereitender Buchhaltung, Verwaltung und Gründung – auf Deutsch, Italienisch und Englisch. Wenn hier etwas steht, das deinen Betrieb betrifft, schreib mir gern.

Kontakt aufnehmen

← Alle Beiträge